LG Potsdam, Beschluss vom 14.02.2003 - Aktenzeichen 24 Qs 92/01
DRsp Nr. 2004/6991
Beschwerdebefugnis im Privatklageverfahren
Während dem Privatbeklagten gegen die Einstellung des Privatklageverfahrens wegen geringer Schuld gemäß § 383 Abs. 2StPO das Rechtsmittel der Beschwerde nicht zusteht, weil nur der Privatkläger durch die Verfahrenseinstellung beschwert ist, kann er die ihn belastende Kostenentscheidung gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 StPO selbständig anfechten.