LG Berlin, vom 11.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 64 S 32/06
Beschwerde gemäß § 68 GKG auch gegen Streitwertfestsetzungsbeschluss des Rechtsmittelgerichtes zulässig
KG, Beschluss vom 01.08.2006 - Aktenzeichen 8 W 48/06
DRsp Nr. 2007/1285
Beschwerde gemäß § 68GKG auch gegen Streitwertfestsetzungsbeschluss des Rechtsmittelgerichtes zulässig
»Eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts gemäß § 68GKG kommt grundsätzlich auch nach einer Wertfestsetzung des Rechtsmittelgerichts, jedenfalls, wenn es sich um eine Entscheidung des Landgerichts handelt, in Betracht.«