In dem seit Ende 1995 anhängigen Scheidungsverfahren war der Beschwerdeführer der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin. Im Sommer 1999 legte er das Mandat nieder. Auf seinen Antrag, den Streitwert festzusetzen, hat das Amtsgericht durch Beschluss vom 08.12.1999 den Streitwert "vorläufig" für die Ehescheidung auf 52.500,00 DM, den Versorgungsausgleich auf 10.023,48 DM und den Unterhalt auf 87.006,60 DM festgesetzt.
Mit seiner hiergegen gerichteten Beschwerde will der Beschwerdeführer eine Anhebung des Streitwertes für die Ehescheidung erreichen. Der Streitwert liege insoweit bei über 300.000,00 DM.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|