Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 17. November 2016 (
Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung der Beschwerdeführerin für das Verfahren S
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
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