LG Berlin - Beschluss - 03.04.2001 - (507) 14 Jug Js 2111/99 KLs (43/00),
Beschwerde gegen Kostenfestsetzung zu Lasten eines Mitangeklagten bei fehlerhafter Auslagengrundentscheidung
KG, Beschluss vom 18.07.2001 - Aktenzeichen 1 AR 518/01 - Aktenzeichen 3 Ws 274/01
DRsp Nr. 2004/6951
Beschwerde gegen Kostenfestsetzung zu Lasten eines Mitangeklagten bei fehlerhafter Auslagengrundentscheidung
1. Maßgebend für den Inhalt der Kostenentscheidung ist der Tenor eines Urteils, nicht dagegen mündliche Erklärungen des Vorsitzenden der Strafkammer im Rahmen der Urteilsbegründung.2. Die im Urteil getroffene Entscheidung darüber, wer die notwendigen Auslagen zu tragen hat, bildet die Grundlage des Kostenfestsetzungsverfahrens. Diese Auslagengrundentscheidung ist bindend, selbst wenn sie grob fehler- oder lückenhaft sein sollte.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" abrufen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.