Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen über die Festsetzung des Gegenstandswertes - Einzelrichter 5. Kammer - vom 27.03.2020 wird verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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