Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts
BayObLG, Beschluß vom 04.12.1986 - Aktenzeichen BReg 1 Z 43/86
DRsp Nr. 1998/13736
Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts
»Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts, die das Landgericht für das Beschwerdeverfahren vornimmt, findet die unbefristete Erstbeschwerde statt, nicht die weitere Beschwerde (Bestätigung von BayObLGZ 1960, 158).«