Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 1. August 2018 und der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 4. Juni 2018 werden abgeändert. Die der Beklagten zu erstattenden Rechtsanwaltskosten werden auf 2.368,10 Euro brutto festgesetzt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens.
I.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|