I. Das Landgericht hat den Beklagten im Rahmen einer Stufenklage durch Teilurteil vom 17. Dezember 1998 gemäß § 2027 BGB verurteilt, dem Kläger und seinen Miterben Auskunft über den Bestand des Nachlasses der am 19. September 1996 verstorbenen Erblasserin und den Verbleib der Nachlaßgegenstände zu erteilen. Zur Erbengemeinschaft gehörte ursprünglich auch die Mutter des Beklagten, die am 10. Februar 1998 gestorben und von ihm und seiner Schwester beerbt worden ist. Mit Anwaltsschreiben vom 29. März 1999 hat der Beklagte dem Kläger Auskünfte erteilt und Unterlagen übersandt.
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