LG Berlin, vom 24.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 37 O 455/06
Berücksichtigung von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes der laufend bundesweite Gerichtsverfahren betreibt
KG, Beschluss vom 24.10.2007 - Aktenzeichen 2 W 114/07
DRsp Nr. 2008/129
Berücksichtigung von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes der laufend bundesweite Gerichtsverfahren betreibt
»Zur Berücksichtigung von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwaltes des Klägers: Die Berücksichtigung scheitert dann nicht an dem Umstand, dass der Kläger über ausreichendes Personal zur schriftlichen Instruktion seines Hauptbevollmächtigten verfügt, wenn seine Geschäftstätigkeit den laufenden Anfall bundesweiter Gerichtsverfahren zur Folge hat (zustimmend zu BGH, 4. ZS, BGHR 2006, 1334 [1335] und zugleich kritisch gegenüber BGH, 6. ZS, VersR 2006, 1089 [1090]).«