Der Beschluss des Landgerichts Hannover vom 24. Mai 2016 wird aufgehoben.
Die Verfügung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Landgerichts Hannover vom 27. April 2016 über die Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung für den Beschwerdeführer wird dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer über den bereits zuerkannten Betrag hinaus ein weiterer Betrag in Höhe von 256,- € zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen ist.
Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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