Die am 18. Juni 2009 beim Landgericht Stade eingegangene Beschwerde des Klägers vom 17. Juni 2009 gegen den Streitwertbeschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 18. März 2009 wird als unzulässig verworfen.
Von Amts wegen wird der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich unter Abänderung der Wertfestsetzung des Landgerichts auf 20.000, EUR festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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