Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I. Das Amtsgericht hat den Streitwert für das Scheidungsverbundverfahren der Parteien auf insgesamt 4.369 € festgesetzt, im Einzelnen wie folgt:
Scheidung | 2.469,00 € |
Versorgungsausgleich | 1.000,00 € |
Regelung des Umgangsrechts | 900,00 € |
insgesamt | 4.369,00 € |
Dagegen richtet sich die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin, der eine Höherfestsetzung für die Regelung der Scheidung auf 4.695 € erstrebt, weil die Parteien ihr jeweiliges Nettoeinkommen per Juni 2008 (Einleitung des Scheidungsverfahrens) mit 826 € und 739 € angegeben hätten. Hinsichtlich der Umgangsregelung sei ausdrücklich kein Antrag gestellt worden. Der Gesamtstreitwert belaufe sich deshalb auf 5.695 €.
Das Amtsgericht hat in seiner Nichtabhilfeentscheidung ausgeführt, dass das von der Antragstellerin bezogene
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