I. Die Antragsteller begehren als frühere Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners Festsetzung ihrer Vergütung. Sie hatten den Antragsgegner als Beklagten in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht vertreten. Der Antragsgegner ließ durch die Antragsteller unter anderem hilfsweise die Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen erklären. Das Landgericht entschied durch zwischenzeitlich rechtskräftiges Vorbehaltsurteil über die Klageforderung und behielt die Entscheidung über die Aufrechnungsforderungen dem Nachverfahren vor. Durch Beschluss vom 22. Dezember 2006 setzte es den Streitwert entsprechend der Klageforderung in Höhe von 65.833,94 EUR fest, die Aufrechnungsforderungen blieben unberücksichtigt.
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