OLG München - Beschluss vom 01.02.2007
1 Ws 111/07
Normen:
RVG -VV Nr. 4110;
Vorinstanzen:
LG Kempten, vom 19.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 325 Js 1846/06

Berücksichtigung einer Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags

OLG München, Beschluss vom 01.02.2007 - Aktenzeichen 1 Ws 111/07

DRsp Nr. 2009/7109

Berücksichtigung einer Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags

Eine „Teilnahme an der Hauptverhandlung“ im Sinne von Nr. 4110 VV-RVG für längere Pausen, insbesondere für Mittagspausen, ist nicht für gegeben.

I. Die Sache wird dem Senat zur Entscheidung übertragen.

II. Die befristete Beschwerde des Rechtsanwaltes ... vom 02.01.2007 gegen den Beschluss des Landgerichts Kempten vom 19.12.2006 wird als unzulässig verworfen.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 4110;

Gründe:

I.