Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Kostenbeamten des Landgerichts Gera vom 10.07.2014 wird dahin abgeändert, dass der vom Kläger an die Beklagte zu erstattende Betrag 1.153,00 EUR beträgt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 494,40 EUR festgesetzt.
I.
Nachdem der Kläger einen Mahnantrag zurückgenommen hatte, legte die 3. Zivilkammer des Landgerichts Gera dem Kläger durch Beschluss vom 04.04.2014 die Kosten des Rechtsstreits auf.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|