Berücksichtigung des Kosteninteresses bei der Beschwer
BGH, Beschluß vom 15.01.1992 - Aktenzeichen XII ZB 135/91
DRsp Nr. 1993/854
Berücksichtigung des Kosteninteresses bei der Beschwer
Für die Bewertung der Beschwer ist das Interesse des Berufungsklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung maßgeblich, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist.