Auf die Beschwerden der Verfahrensbevollmächtigten der Parteien wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Jülich vom 13.10.2008 (AZ.: 10 F 560/08) abgeändert und der Streitwert für das Scheidungsverfahren auf 6.469,08 € festgesetzt.
Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Das Familiengericht hat mit Beschluss vom 13.10.2008 den Streitwert für die Ehesache auf 4.500,--€ festgesetzt. Es hat dabei das mtl. Erwerbseinkommen der Antragstellerin in Höhe von ca. 1.540,--€ zugrunde gelegt, das von dem Antragsgegner bezogene Arbeitslosengeld II indes unberücksichtigt gelassen.
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