OLG Brandenburg - Beschluss vom 06.08.2018
1 Ws 108/18
Normen:
RVG -VV Nr. 4122;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 12.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ks 16/17

Berechnung der Zeit der Hauptverhandlung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2018 - Aktenzeichen 1 Ws 108/18

DRsp Nr. 2019/166

Berechnung der Zeit der Hauptverhandlung

Bei der Berechnung der Verhandlungsdauer ist eine Mittagspause jedenfalls bis zu einer Dauer von 60 Minuten in Abzug zu bringen.

Auf die Beschwerde der Landeskasse, vertreten durch den Bezirksrevisor bei dem Landgericht Neuruppin (Az.: 560 E 3 LG 25/18), werden unter teilweiser Abänderung des Beschlusses der 1. großen Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Neuruppin vom 12.06.2018, Az.: 11 Ks 16/17, die dem Rechtsanwalt ... aus B... aus der Landeskasse zu erstattenden Gebühren und Auslagen der I. Instanz auf

6.540,95 Euro

festgesetzt.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 4122;

Gründe:

I.