Auf die Beschwerde der Landeskasse, vertreten durch den Bezirksrevisor bei dem Landgericht Neuruppin (Az.: 560 E 3 LG 25/18), werden unter teilweiser Abänderung des Beschlusses der 1. großen Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Neuruppin vom 12.06.2018, Az.:
6.540,95 Euro
festgesetzt.
I.
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