BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 2 S. 2; GKG § 13 ; SGB V § 82 Abs. 2a, § 122 ;
Vorinstanzen:
LSG Mainz - L 5 Ka 39/94 - 14.12.1995,
Bemessung des wirtschaftlichen Interesses an einem medizinisch-technischen Großgerät
BSG, Beschluß vom 03.03.1999 - Aktenzeichen 6 RKa 8/96
DRsp Nr. 2001/8181
Bemessung des wirtschaftlichen Interesses an einem medizinisch-technischen Großgerät
1. Für die Bemessung des wirtschaftlichen Interesses an der Standortgenehmigung für ein medizinisch-technisches Großgerät ist von dem wirtschaftlichen Aufwand des Arztes für dessen Anschaffung und nicht von den erwarteten Honorarumsätzen durch den Einsatz des Gerätes auszugehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]"
Normenkette:
BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 2 S. 2; GKG § 13 ; SGB V § 82 Abs. 2a, § 122 ;
Gründe:
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