Die Antragsteller haben ein Urteil des High Court of Justice in England erwirkt, demzufolge der Antragsgegner an sie 2 Mio. US-Dollar nebst Zinsen zu zahlen hat. Der Vorsitzende einer Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat angeordnet, dieses Urteil mit der Vollstreckungsklausel zu versehen. Auf die Beschwerde des Antragsgegners hat das Oberlandesgericht zwar die Anordnung aufrechterhalten, daß die Vollstreckungsklausel zu erteilen ist; es hat jedoch die Zwangsvollstreckung davon abhängig gemacht, daß die Antragsteller Sicherheit in Höhe von 3.800.000 DM leisten. Dagegen haben die Antragsteller Rechtsbeschwerde eingelegt, die sie anschließend zurückgenommen haben.
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