Bemessung des Streitwerts für eine negative Feststellungsklage
BGH, Beschluß vom 11.08.1998 - Aktenzeichen XII ZR 278/96
DRsp Nr. 1998/17128
Bemessung des Streitwerts für eine negative Feststellungsklage
Bei negativen Feststellungsklagen ist der Streitwert nach dem vollen Wert des geleugneten Anspruchs zu bemessen, weil ein stattgebendes Urteil einer Leistungsklage des Prozeßgegners entgegensteht.