Bemessung des Streitwerts für eine Klage auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch einen Dritten
BGH, vom 20.11.1997 - Aktenzeichen VII ZR 173/97
DRsp Nr. 1998/1703
Bemessung des Streitwerts für eine Klage auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch einen Dritten
Streitwertfestsetzung auf 1.000 DM für einen Antrag auf Freistellung von der Inanspruchnahme, wenn dem Vortrag des Klägers nicht zu entnehmen ist, daß über die dem Zahlungsantrag zugrundeliegenden Vorgänge hinaus mit seiner Inanspruchnahme durch Dritte zu rechnen ist.