BGH vom 14.10.1993
IX ZR 104/93
Normen:
ZPO § 3 ;
Fundstellen:
WM 1993, 2229

Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

BGH, vom 14.10.1993 - Aktenzeichen IX ZR 104/93

DRsp Nr. 1997/7023

Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

Der Gegenstandswert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde ist dann mit dem Wert der Bürgschaftsforderung anzusetzen, wenn nach dem Bürgschaftsvertrag die Verpflichtungen aus der Bürgschaft bei einer Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen erlöschen und es dem Kläger mithin mit der Herausklage darum geht, den Bürgen vor einer Inanspruchnahme von Seiten des Beklagten zu verschonen.

Normenkette:

ZPO § 3 ;