Zur entsprechenden Situation bei übereinstimmender Teilerledigungserklärung siehe BGH, DRsp IV (409) 277 Nr. 1 b = NJW-RR 1995, 1089.
Gegen den BGH hat entschieden: OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 1472 (keine Veränderung des Streitwerts); wie der BGH: OLG München, NJW-RR 1995, 1086; siehe auch nachfolgende Entscheidung.
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