I.
Das Landgericht Düsseldorf hat den früheren Angeklagten am 15. August 1996 nach der 25 Tage dauernden Hauptverhandlung von dem Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs widerstandsunfähiger Personen in zwei Fällen auf Kosten der Staatskasse freigesprochen und dieser auch seine notwendigen Auslagen auferlegt.
Der frühere Angeklagte ist in dem Verfahren von Rechtsanwältin B. in Köln (jetzt Düsseldorf) verteidigt worden, die ihm als Pflichtverteidigerin beigeordnet war, nachdem zuvor Rechtsanwalt W zum Pflichtverteidiger bestellt worden war.
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