Das zulässige Rechtsmittel der Antragstellerin führt in der Sache nicht zum Erfolg. Das Familiengericht hat der Antragstellerin zu Recht die Beiordnung der Rechtsanwältin ..., Speyer, als Terminsvertreterin zur Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung vor dem Prozessgericht versagt.
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