AG Pforzheim, vom 18.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 77/01
Beiordnung eines Verkehrsanwalts in Scheidungsverbundsache
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.09.2003 - Aktenzeichen 20 WF 178/02
DRsp Nr. 2004/5704
Beiordnung eines Verkehrsanwalts in Scheidungsverbundsache
»Die Beiordnung eines Verkehrsanwalts scheitert grundsätzlich nicht daran, dass die Sache einfach ist und deshalb ein schriftlicher Kontakt mit dem Prozessbevollmächtigten zumutbar sein könnte. Auch in einfachen Sachen darf die arme Partei einen Rechtsanwalt in der Nähe ihres Wohn- und Geschäftsorts aufsuchen.«