I.
Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 03.02.2006 Klage erhoben und Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von RA. G., , beantragt.
Mit dem angefochtenen Beschluss vom 02.01.2007 (Bl. 257 d. A.) hat das Landgericht (Einzelrichterin) dem Kläger Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwalt G. zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet.
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