OLG Saarbrücken - Beschluss vom 24.01.2007
5 W 18/07
Normen:
ZPO § 121 Abs. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2007, 462
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 02.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 40/06

Beiordnung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts tätigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.01.2007 - Aktenzeichen 5 W 18/07

DRsp Nr. 2007/7307

Beiordnung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts tätigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts

»Die Beiordnung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts tätigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts ist nur dann möglich, wenn keine besonderen Umstände im Sinne des § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen, die die Beiordnung eines Verkehrsanwalts rechtfertigen würden.«

Normenkette:

ZPO § 121 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 03.02.2006 Klage erhoben und Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von RA. G., , beantragt.

Mit dem angefochtenen Beschluss vom 02.01.2007 (Bl. 257 d. A.) hat das Landgericht (Einzelrichterin) dem Kläger Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwalt G. zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet.