Beiladung im Zulassungsverfahren - Streitwert bei Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Windkraftanlage
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2000 - Aktenzeichen 7 B 371/00
DRsp Nr. 2004/15908
Beiladung im Zulassungsverfahren - Streitwert bei Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Windkraftanlage
»1. Im Zulassungsverfahren kommt eine Beiladung gemäß § 65VwGO nicht in Betracht (wie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. November 1999 - 8 S 2599/99 -, VBlBW 2000, 148).2. Bei einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Windkraftanlage bemisst sich der Streitwert, wenn nicht im Einzelfall eine Wirtschaftlichkeitsberechnung einen konkreten wirtschaftlichen Nutzwert der Anlage ergibt, regelmäßig nach 1/10 ihres Substanzwertes.3. Das Rechtsmittelgericht kann die Streitwertfestsetzung auch im Zulassungsverfahren gemäß § 25 Abs. 12 S. 2 GKG von Amts wegen ändern.«
Normenkette:
GkG § 25 Abs. 12 S. 2 ;
Vorinstanz: VG Aachen - Urteil vom 17.02.2000 - 3 L 137/00 BauO NRW § 75 Abs. 1 Satz 2,
Vorinstanz: GKG (1975)§ 25 Abs. 2 Satz 2,
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