KG - Beschluss vom 13.12.2001
8 W 382/01
Normen:
GKG § 19 Abs. 1 S. 3, Abs. 4 (a.F.) ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 119
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 179/00

Begriff desselben Gegenstandes bei der Widerklage

KG, Beschluss vom 13.12.2001 - Aktenzeichen 8 W 382/01

DRsp Nr. 2005/7142

Begriff desselben Gegenstandes bei der Widerklage

Ein identischer Gegenstand i.S. von § 19 Abs. 1 S. 3 GKG liegt nur dann vor, wenn mit der Entscheidung über die Klage zugleich eine Entscheidung über die Widerklage in dem Sinne hätte getroffen werden müssen, dass mit der Stattgabe der einen die Abweisung der anderen verbunden wäre.

Normenkette:

GKG § 19 Abs. 1 S. 3, Abs. 4 (a.F.) ;
Vorinstanz: LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 179/00
Fundstellen
KGReport-Berlin 2002, 119