Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. September 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden teilweise abgeändert. Die Klage wird im Hauptantrag insgesamt abgewiesen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten.
Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin das lebenslängliche unentgeltliche Wohnungsrecht an der Wohnung im Obergeschoss des Hauses auf dem Grundstück B. in S., eingetragen im Grundbuch von G. Blatt ###, Flur ###, Flurstück ### Gemarkung G., bestehend aus einem Flur, einem Badezimmer, einem GästeWC, einer Küche, einem Wohnzimmer, einem Schlafzimmer und einem Kinderzimmer zu verschaffen und für die Eintragung dieses Wohnungsrechts an rangbereitester Stelle im Grundbuch zu sorgen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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