Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
BGH, Beschluß vom 08.03.2005 - Aktenzeichen VIII ZB 3/04
DRsp Nr. 2005/8275
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
»Zu den Voraussetzungen eines "sofort" abgegebenen Anerkenntnisses, wenn der Kläger das vorprozessual ausgeübte Zurückbehaltungsrecht des Beklagten in seinem Klageantrag nicht berücksichtigt.«