Auf die Beschwerde der Rechtsanwältin ... Berlin, ... , wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 17. Dezember 2008 aufgehoben.
Der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Landgerichts Berlin vom 28. November 2008 wird dahin abgeändert, dass die Vergütung der Rechtsanwältin aus der Landeskasse für die Vertretung der Adhäsionsklägerinnen Le und Tran jeweils auf 473,62 EUR festgesetzt wird. Der Rechtsanwältin ist somit ein weiterer Betrag von 387,94 EUR auszuzahlen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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