OLG Bremen, Beschluss vom 22.08.2001 - Aktenzeichen 2 W 86/01
DRsp Nr. 2004/8762
Begriff der Zurückverweisung
»Eine Zurückverweisung im Sinne von § 15BRAGO liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht die Berufung gegen ein Zwischenurteil über den Grund zurückweist und daraufhin der Rechtsstreit vor dem erstinstanzlichen Gericht zur Höhe fortgesetzt wird (Bestätigung von OLG Bremen - 1 W 77/95 - 8.1.1996 - OLGReport-Bremen 1996, 288)«