Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Rechtsmittelführer ist Rechtsanwalt und zum Abwickler der Kanzlei des Rechtsanwaltes C. in L. bestimmt. In dieser Eigenschaft beantragte er beim Amtsgericht D. Einsicht in die zugrunde liegende Akte, was antragsgemäß gewährt wurde. Die Akte des Amtsgerichts wurde zu diesem Zweck zum Landgericht L. transportiert und dort in das Fach des Antragstellers eingelegt. Für diese Leistung fordert das Amtsgericht vom Rechtsmittelführer die Zahlung einer Auslagenpauschale in Höhe von 12,00 € gemäß Nr. 9003 KV- GKG.
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