I. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 27.04.2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf Euro 6.800 festgesetzt.
I. Die Parteien waren als Gläubiger am Verteilungsverfahren F. F. T. Services Ltd, Amtsgericht München - 1531 M 55974/07, beteiligt. Im Termin des Amtsgerichts München vom 13.08.2009 zur Erklärung über den am 19.06.2009 niedergelegten Teilungsplan erhob die Klägerin Widerspruch. Die Beklagte war zu diesem Termin nicht erschienen und gab auch in der Folgezeit zunächst keine Erklärung ab.
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