I. Auf die Berufung des beklagten Landkreises wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 08. März 2018 -
1) Die Klage wird abgewiesen.
2) Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger gegen den beklagten Landkreis Anspruch auf zwei weitere Tage Zusatzurlaub gemäß §
Der am ..... 1971 geborene Kläger ist seit dem 01. Juni 1993 als Rettungsassistent, zuletzt als Notfallsanitäter im Rettungsdienst des beklagten Landkreises mit einer Grundvergütung von 3.444,31 € brutto beschäftigt. Er verrichtet seinen Dienst auf den Rettungswachen in Wechselschicht. Das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft Tarifbindung der () in der für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gültigen Fassung Anwendung.
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