OLG Bremen, Beschluss vom 06.02.2004 - Aktenzeichen Verg 6/03
DRsp Nr. 2004/19523
Begriff der Auftragssumme
»Da der in § 12a Abs. 2GKG verwendete Begriff der "Auftragssumme" nicht gesetzlich umrissen und grundsätzlich für die Festlegung des Streitwerts (Gegenstandswerts) das Interesse des Antragstellers ausschlaggebend ist, ist auf den Betrag des Angebots des jeweiligen Bieters abzustellen, nicht dagegen auf das Angebot, auf das der Zuschlag erteilt worden ist.«