OLG Bremen - Beschluss vom 06.02.2004
Verg 6/03
Normen:
GKG § 12a Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bremen 2004, 266

Begriff der Auftragssumme

OLG Bremen, Beschluss vom 06.02.2004 - Aktenzeichen Verg 6/03

DRsp Nr. 2004/19523

Begriff der Auftragssumme

»Da der in § 12a Abs. 2 GKG verwendete Begriff der "Auftragssumme" nicht gesetzlich umrissen und grundsätzlich für die Festlegung des Streitwerts (Gegenstandswerts) das Interesse des Antragstellers ausschlaggebend ist, ist auf den Betrag des Angebots des jeweiligen Bieters abzustellen, nicht dagegen auf das Angebot, auf das der Zuschlag erteilt worden ist.«

Normenkette:

GKG § 12a Abs. 2 ;
Fundstellen
OLGReport-Bremen 2004, 266