KG - Beschluß vom 14.09.1993
1 W 4982/93
Normen:
KostO § 60 Abs. 4 ;
Fundstellen:
MDR 1994, 216
RAnB 1994, 92

Beginn der Zweijahresfrist des § 60 Abs. 4 KostO bei in der ehemaligen DDR belegenen Grundstücken

KG, Beschluß vom 14.09.1993 - Aktenzeichen 1 W 4982/93

DRsp Nr. 1994/1800

Beginn der Zweijahresfrist des § 60 Abs. 4 KostO bei in der ehemaligen DDR belegenen Grundstücken

»1. Für den Beginn der Zweijahresfrist des § 60 Abs. 4 KostO ist bei in der ehemaligen DDR belegenen Grundstücken nicht der Erbfall, sondern der 3.10.1990 maßgebend.2. Offen bleibt die Frage, ob bei in der ehemaligen DDR belegenen Grundstücken für die Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers oder sonstigen Berechtigten bei Erbfällen bis zum 3.10.1990 überhaupt Gebühren zu erheben sind.«

Normenkette:

KostO § 60 Abs. 4 ;

Sachverhalt: