Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Verjährenlassen eines Anspruchs
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.07.2003 - Aktenzeichen 17 U 11/03
DRsp Nr. 2004/19652
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Verjährenlassen eines Anspruchs
Lässt ein Rechtsanwalt pflichtwidrig einen Anspruch des Mandanten verjähren, so beginnt die Verjährung des gegen ihn gerichteten Schadensersatzanspruchs mit dem Ablauf der Verjährungsfrist.