Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Merzig vom 7. Januar 2010 - 20 F 215/03 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 276,00 EUR.
I. Die am . Juni 1979 geschlossene Ehe der Parteien wurde Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Merzig vom 3. Dezember 2003 geschieden. Ferner wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil wurde bezüglich des Scheidungsausspruchs in Folge Rechtsmittelverzichts am selben Tag rechtskräftig, die Entscheidung über den Versorgungsausgleich am 6. Februar 2004 (Bl. 30 ff d.A.).
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|