I. Die Beschwerdegegnerin ist eine von 7 früheren Angeklagten, die in dem Verfahren 2103 Js 8203 - StA Koblenz im Jahre 1998 rechtskräftig verurteilt worden sind und als Gesamtschuldner (§ 466 StPO) für die Auslagen der Staatskasse haften. Zu diesen Auslagen gehören Entschädigungen nach dem (früheren)
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