Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 250,94 € (490,80 DM).
I.
Am 26. April 1991 erließ der Rechtspfleger beim Landgericht Aachen gemäß § 19 Abs. 5 BRAO antragsgemäß einen Beschluss zu Gunsten der antragstellenden Rechtsanwälte, die den Antragsgegner zuvor im Hauptsacheverfahren vertreten hatten. Laut Verfügung der Geschäftsstelle des Landgerichts Aachen sollte der Beschluss dem Antragsgegner zugestellt werden. Ein derartiger Nachweis befindet sich aber nicht in den Akten.
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