BayObLG - Beschluß vom 31.03.1994 (3Z BR 40/94) - DRsp Nr. 1998/13360
BayObLG, Beschluß vom 31.03.1994 - Aktenzeichen 3Z BR 40/94
DRsp Nr. 1998/13360
»Auch wenn in einem Gärtnereibetrieb die Pflanzen überwiegend in Gewächshäusern gezogen werden, steht dies der Anwendung des Landwirtschaftsprivilegs des § 19 Abs. 4KostO nicht entgegen.«