BayObLG - Beschluß vom 31.01.1994 (3Z BR 9/94) - DRsp Nr. 1998/13371
BayObLG, Beschluß vom 31.01.1994 - Aktenzeichen 3Z BR 9/94
DRsp Nr. 1998/13371
»Der Geschäftswert der Bestellung eines Erbbaurechts, dessen Ausübung vertraglich auf eine reale Grundstücksteilfläche beschränkt ist, bemißt sich - unbeschadet der sonstigen in § 21 Abs. 1KostO getroffenen Bewertungsregelungen - nach dem Wert dieser Fläche.«