BayObLG - Beschluß vom 28.11.1990 (BReg 1 a Z 43/90) - DRsp Nr. 1998/13224
BayObLG, Beschluß vom 28.11.1990 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 43/90
DRsp Nr. 1998/13224
»1. Zur Auslegung der Nacherbenfolgeregelung in einem notariellen Ehe- und Erbvertrag, wenn <eheliche> Abkömmlinge als Nacherben bestimmt sind und der Erblasser nur aus einer früheren Ehe ein Kind hat.2. Zum Geschäftswert einer weiteren Beschwerde, mit der ein Beteiligter die Aufnahme als Berechtigter im Nacherbenvermerk erstrebt.«