BayObLG - Beschluß vom 24.01.1990 (BReg 1 a Z 25/89) - DRsp Nr. 1998/13090
BayObLG, Beschluß vom 24.01.1990 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 25/89
DRsp Nr. 1998/13090
1. Der potentielle Nacherbe hat ein eigenständiges Beschwerderecht, wenn das Nachlaßgericht ankündigt, es werde einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk erteilen.2. Der Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens, das die Eintragung eines Nacherbenvermerks zum Gegenstand hat, kann nicht dem Wert des Reinnachlasses entnommen werden.