BayObLG - Beschluß vom 22.06.1989 (BReg 3 Z 13/89) - DRsp Nr. 1998/13571
BayObLG, Beschluß vom 22.06.1989 - Aktenzeichen BReg 3 Z 13/89
DRsp Nr. 1998/13571
»Bestehen die Beteiligten trotz fehlenden Grundbuchaufschlusses auf der sofortigen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages, so hat sie der Notar eingehend über die Gefahren einer sofortigen Beurkundung zu belehren. Sind die verkauften Grundstücke in der Urkunde unrichtig bezeichnet, so stellt dies nur dann keine unrichtige Sachbehandlung dar, wenn die Belehrung ordnungsgemäß erteilt wurde.«