BayObLG - Beschluß vom 22.01.1990 (BReg 3 Z 117/89) - DRsp Nr. 1998/13549
BayObLG, Beschluß vom 22.01.1990 - Aktenzeichen BReg 3 Z 117/89
DRsp Nr. 1998/13549
»Die Eintragung einer Satzungsänderung betreffend die erneute Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (genehmigtes Kapital) ist eine solche mit bestimmten Geldbetrag im Sinne des § 26 Abs, 1KostO. Die Höchstsumme der möglichen Kapitalerhöhung stellt den Geschäftswert für diese Eintragung dar. (Fortentwicklung von BayObLGZ 1986, 273).«